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Regelung für die Anerkennung von Auslandsleistungen

Bitte beachten: Das Modul Services Marketing wird ab dem WS18/19 nicht mehr angeboten. Daher können für dieses Modul auch keine Anerkennungsvereinbarungen mehr abgeschlossen werden! 

 

Zur Anerkennung einer im Ausland erbrachten Studienleistung beachten Sie bitte folgende Schritte:

 

Schritt 1: Füllen Sie die oberen beiden Blöcke des Formulars zur Anerkennung der Auslandsstudienleistung vollständig aus und holen Sie ausführliche Kursbeschreibungen der gewünschten Kurse ein. 

Die Kursbeschreibung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name der Hochschule im Ausland
  • Land in dem sich die Hochschule befindet
  • Kursbezeichnung
  • Dozent 
  • Inhalte des Kurses (idealerweise ein Syllabus) 
  • Studiengang, in dem der Kurs angeboten wird
  • Studienphase: Undergraduate/Postgraduate (Bitte beachten Sie, dass im Masterstudium ausschließlich Kurse auf Masterniveau (=Postgraduate Level) anerkannt werden können)
  • SWS des Kurses
  • Leistungspunkte im Ausland und ggf. die entsprechende Umrechung in ECTS 
  • Prüfungsform

 

Schritt 2: Senden Sie das Formular sowie die vollständige erforderliche Beschreibung (inklusive Quellenangaben, z.B. Links zu den entsprechenden Informationen) als PDF-Datei an Wiebke Klingemann. Bitte geben Sie auch an, in welchem Modul Sie den Kurs anrechnen möchten und welche anderen Veranstaltungen aus dem Bereich Marketing Sie schon belegt haben. 

 

Schritt 3: Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns das entsprechende Learning Agreement. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre E-mails, falls es zu Rückfragen kommt. 

 

Schritt 4: Nachdem Ihre endgültige Note im Ausland feststeht, lassen Sie sich diese in den Evaluationsbogen vom dortigen, leitenden Dozenten der Veranstaltung eintragen. 

 

Schritt 5: Nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandsstudium schicken Sie das ausgefüllte Formular "Stellungnahme zum Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung " sowie alle anderen Dokumente - das Learning Agreement, das Transcript of Records und den Evaluationsbogen - an Wiebke Klingemann.
Damit der Evaluationsbogen akzeptiert werden kann, gibt es drei Alternativen: 

1. Sie bringen den Evaluationsbogen im Original (mit Unterschrift und Stempel der Gastuniversität) im Sekretariat vorbei.
2. Sie lassen den eingescannten Evaluationsbogen direkt vom Gastdozenten an Wiebke Klingemann schicken.
3. Sie schicken den eingescannten Evaluationsbogen an Wiebke Klingemann und setzen dabei den Gastdozenten auf CC. 
 

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen veranlassen wir die Eintragung der Note.

 

 

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 

  • Eine Studienleistung aus dem Ausland kann Ihnen in folgenden Fällen anerkannt werden: 
  1. Die Auslandsveranstaltung stimmt inhaltlich zu einem hohen Maße mit einer Heimatveranstaltung überein und hat mindestens so viele ECTS-Punkte wie diese. --> Die Auslandsveranstaltung wird Ihnen 1:1 für die Heimatveranstaltung anerkannt. 
  2. Die Auslandsveranstaltung stimmt inhaltlich zu einem hohen Maße mit einer Heimatveranstaltung überein, hat aber weniger ECTS-Punkte als diese. --> Die Auslandsveranstaltung wird Ihnen mit der entsprechend reduzierten Anzahl an ECTS-Punkten im Originaltitel bzw. als Spezialvorlesung anerkannt. Die Belegung der entsprechenden Heimatveranstaltung ist dann nicht mehr möglich. 
  3. Die Auslandsveranstaltung lässt sich keiner konkreten Heimatveranstaltung zuordnen, passt aber thematisch in das Modul und trägt zum Erreichen der Lernziele bei. --> Die Auslandsveranstaltung wird Ihnen im Originaltitel bzw. als Spezialvorlesung anerkannt. Die Anzahl der ECTS-Punkte wird i.d.R. übernommen, wobei hier mit Rücksicht auf das Erreichen der Lernziele u.U. Abzüge gemacht werden müssen. Je nach Inhalt bedeutet dies auch, dass Sie im Gegenzug eine oder mehrere Heimatveranstaltungen nicht mehr belegen können. 

 

  • Bitte prüfen Sie mit Rücksicht auf den ersten Hinweis vor Einreichung Ihrer Unterlagen, ob der von Ihnen gewählte Kurs wirklich zum Veranstaltungsangebot von Professorin Kim passt. Es können nur Kurse anerkannt werden, die zu unserem Veranstaltungsangebot passen bzw. zur Erreichung der Lernziele unseres Moduls "Services Marketing" beitragen. 
  • Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Unvollständige Unterlagen müssen an Sie zurückgespielt werden, erhöhen den Bearbeitungsaufwand und somit auch die Bearbeitungsdauer. 
  • Bitte überlegen Sie genau, welche Kurse Sie wirklich belegen möchten. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Prüfung von Kursen, die Sie schlussendlich doch nicht belegen.
 
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg bei Ihrem Auslandsaufenthalt.